Betroffener / Beobachter
Kinder und Jugendliche
pro familia - Infos in Gebärdensprache
pro familia - Onlineberatung
Kinderschutz Hotline - Informationen für Ärztinnen und Pfleger bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder
Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) - Beratung nur für geflüchtete Frauen
Taub-Gewalt-Stop: So hilft die Polizei vom Aktionsbündnis gegen Gewalt auf Vimeo.
Die Polizei hilft.
Wenn Sie von Gewalt bedroht werden.
Bitten Sie die Polizei um Hilfe.
Wenn Sie in Not sind.
-
- Senden Sie ein Fax an die Notruf·nummer 110 (Fax-Vorlage).
li>Oder eine SMS an eine Sonderruf·nummer.
- Oder gehen Sie zur Polizei.
Die Polizei hat immer für Sie da.
Im Internet können Sie eine Anzeige schreiben.
Die Webseite heißt die www.Internetwache.de.
Sie wurden vor langer Zeit von ihrem Partner verletzt.
Auch dann können Sie eine Anzeige machen.
Was macht die Polizei?
Die Polizei wird Sie besuchen.
Die Polizei fragt Sie.
Zeigen Sie der Polizei das Sie gehörlos sind.
Sie benötigen einen Übersetzer für die Gebärden·sprache.
Die Polizei sucht einen Übersetzer.
Die Polizei ist dazu verpflichtet.
Den Übersetzer brauchen Sie nicht bezahlen.
Die Polizei macht Fotos.
Um Beweise der häuslichen Gewalt zu sammeln.
Damit ihr Partner Sie nicht mehr verletzten kann.
Prüft die Polizei die Gefahr für Sie.
Die Polizei darf ihren Partner aus der Wohnung schicken.
Ihr Partner darf maximal 14 Tage nicht in die Wohnung.
Damit beschützt die Polizei Sie vor neuer häuslicher Gewalt.
Sie haben dann Zeit.
Sie können in Ruhe entscheiden.
Was Sie als Nächstes machen werden.
Die Polizei informiert Sie über Ihr Rechte.
Die Polizei hilft Ihnen zum Beispiel:
Zu weiteren Beratungen.
Und wo Sie Unterstützungen bekommen.
Die Polizei schreibt die Beweise auf.
Das Wort heißt:
Straf·ermittlungs·verfahren
Mit den Beweisen schreibt die Polizei eine Anzeige.
Das Wort heißt:
Strafanzeige.
Wenn Sie in ein Frauenhaus wollen.
Bringt Sie die Polizei dort hin.
Im Frauenhaus sind Sie sicher.
Sie müssen zur Polizei.
Die Polizei fragt Sie viel über die Gewalttat.
Das wird Vernehmung genannt.
Für die Vernehmung bekommen Sie einen Übersetzer.
Den Übersetzer bekommen Sie von der Polizei.
Eine Vertrauens∙person darf zu Vernehmung mitkommen.
Oder ein Rechts∙anwalt darf zu Vernehmung mitkommen.
Das sind Ihre Rechte.
> Kontakt
Gewaltschutzambulanz
Die Adresse:
Birkenstraße 62, Haus N
10559 Berlin
Sie wollen anrufen:
Montag - Freitag
von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Untersuchungen:
Montag - Freitag
von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel.: 030 450 570 270
Fax: 030 450 7 570 270
E-Mail: gewaltschutz-ambulanz@charite.de
Bitte machen Sie einen Termin.
- Für Ihre Untersuchung.
- Die Ärztin muss ein Bericht von Ihren Verletzungen schreiben.
Diese Frauen·häuser haben Technik für gehör·lose Menschen.
Caritas Frauenhaus
Tel.: 030 851 10 18
Fax: 030 851 30 10
E-Mail: frauenhaus@caritas-berlin.de
Caritas-Frauenhaus Berlin
Hestia Frauenhaus
Tel.: 030 559 35 31
Fax: 030 55 48 96 99
E-Mail: pub@hestia-fh.de
www.hestia-ev.de
In diesen Frauen·häuser wird Ihnen geholfen.
Aber diese Frauen·häuser haben keine Technik für gehör·lose Menschen.
2. Autonomes Frauenhaus
Tel.: 030 37 49 06 22
Fax: 030 37 49 06 20
Mail: frauenselbsthilfe-berlin@t-online.de
Autonomes Frauenhaus
Frauenhaus Cocon
Tel.: 030 91 61 18 36
Mail: info@frauenhaus-cocon.de
Interkulturelles Frauenhaus
Tel.: 030 80 10 80 50
Fax: 030 80 10 80 55
Mail: info@interkulturelle-initiative.de
Frauenhaus Bora
Tel.: 030 986 43 32
Mail: frauenhaus@frauenprojekte-bora.de
Frauenhaus Bora
Wenn Sie in Not sind.
Können Sie auch bei der BIG-Hotline melden.
Hier können Sie anrufen.
Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder.
Oder Sie melden sich bei der Polizei.
Zufluchtswohnungen
Es gibt dort Frauen die Gebärdensprache verstehen.
In den Wohnungen gibt es Technik für gehörlose Menschen.
Frauenort-Augusta
Tel.: 030 28 59 89 77
Fax: 030 46 60 02 18
SMS: 0160 666 37 78
E-Mail: frauenort-augusta@zukunftbauen.de
Zufluchtswohnung Paula Panke
Sprechzeiten:
Di und Mi 16.00 - 18.00,
Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Tel.: 030 485 47 01
Fax: 030 480 99 847
SMS: 0163 960 63 82
E-Mail: zufluchtswohnung@paula-panke.de
Wie kann das Gericht helfen?
Sie sind Opfer von häuslicher Gewalt.
Dann können Sie zum Familien·gericht gehen.
Dort stellen Sie einen Antrag.
Dieser Antrag heißt Gewalt·schutz·gesetz.
Dieser Antrag schützt Sie vor häuslicher Gewalt.
Das können Sie beantragen:
- Der Partner muss die gemeinsame Wohnung verlassen.
- Sie dürfen die Wohnung für eine bestimmte Zeit allein nutzen.
- Der Partner darf nicht in Ihre Nähe kommen.
- Der Partner muss Abstand von Ihnen halten.
- Der Partner darf Sie nicht belästigen.
- Der Partner darf Sie nicht anrufen.
- Der Partner darf Ihnen keine SMS schreiben.
- Der Partner darf Ihnen keine Nachricht über Facebook an Ihnen schreiben.
- Der Partner darf Ihnen keine E-Mail schreiben.