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  pro familia - Infos in Gebärdensprache
Für Beratung Dolmetscher selbst mitbringen

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  Kinderschutz Hotline - Informationen für Ärztinnen und Pfleger bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder

  Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) - Beratung nur für geflüchtete Frauen

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  Stop-Stalking - Online-Beratung

Polizei

Taub-Gewalt-Stop: So hilft die Polizei vom Aktionsbündnis gegen Gewalt auf Vimeo.

Die Polizei kann dir helfen.

Im Notfall und bei Gefahr

Persönlich bei der Polizeiwache in deiner Nähe

  • Fax: 110
  • SMS: 99 030 4664 (aktuell nur bei T-Mobile D1 und Vodafone D2, NICHT bei E-Plus und O2, Infos zur Sonder-Notrufnummer)
    Kurze SMS (bis 160 Zeichen) mit Angaben: Was? - Wer? - Wo? → Zum Beispiel: „Schläge von Mann zu Hause. Bin verletzt. Friedrichstr. 12, Kreuzberg. Minna Muster.“
  • persönlich auf jeder Polizeiwache (24-Stunden offen).

Anzeige nach der Tat

Was macht die Polizei?
Die Polizei wird dich besuchen und genau fragen, was passiert ist. Sag, dass du einen Gebärdensprachdolmetscher brauchst. Die Polizei ist dazu verpflichtet, einen Dolmetscher zu bestellen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist. Kosten entstehen für dich nicht.
Zur Spurensicherung kann die Polizei Fotos machen. Die Polizei prüft die Gefahr und hat das Recht, den Gewalttäter aus der Wohnung herauszuwerfen. Er darf die Wohnung nicht betreten (maximal 14 Tage). Diese Maßnahme dient zu deinem Schutz. Du kannst in Ruhe überlegen, was du jetzt tun willst. Die Polizei informiert dich über deine rechtlichen Möglichkeiten. Sie hilft dir, Kontakt zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten aufzunehmen. Vielleicht fühlst du dich in einem Frauenhaus am sichersten. Dann begleitet die Polizei dich dorthin.
Die Polizei leitet ein Strafermittlungsverfahren ein und macht eine Strafanzeige. Später wirst du von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen, wo du ausführlich zur Tat befragt wirst. Für die Vernehmung wird von der Polizei ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in bestellt. Du hast das Recht, dich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Gewaltschutzambulanz

Gewaltschutzambulanz

Birkenstraße 62, Haus N, 10559 Berlin

Telefonische Sprechzeiten: Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Untersuchungen: Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel.: 030 450 570 270
Fax: 030 450 7 570 270
E-Mail über die Webseite
Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin für die rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation.

Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen)

Diese Frauenhäuser verfügen über grundlegende Kenntnisse der Gebärdensprache:

Zurzeit gibt es in Berlin kein Frauenhaus mit Gebärdensprache.

Es gibt Zufluchtswohnungen mit Gebärdensprache.
Bitte dort nachsehen.

Weitere Frauenhäuser, die über keine Gebärdenkompetenz verfügen, aber taube Frauen aufnehmen:

Frauenhaus Cocon
Tel.: 030 91 61 18 36
Mail: info@frauenhaus-cocon.de

Interkulturelles Frauenhaus
Tel.: 030 80 10 80 50
Fax: 030 80 10 80 55
Mail: info@interkulturelle-initiative.de

Frauenhaus Bora
Tel.: 030 986 43 32
Mail: frauenhaus@frauenprojekte-bora.de
Frauenhaus Bora

Wenn du in Not bist, kannst du dich auch an die BIG-Hotline oder an die Polizei wenden.

Zufluchtswohnungen
Einige Mitarbeiterinnen haben Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache, und in den Wohnungen steht Gehörlosentechnik zur Verfügung.

Hestia-Zufluchtswohnungen
Brunnenstraße 75
13355 Berlin
Tel. 030 285 98 977
Tel. 030 466 00 217
Fax 030 285 98 978
Mobil 0160 666 37 78
Mail: zuwo-bs@hestia-ev.de

Zufluchtswohnung Paula Panke
Sprechzeiten:
Di und Mi 16.00 - 18.00,
Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Tel.: 030 485 47 01
Fax: 030 480 99 847
SMS: 0163 960 63 82
E-Mail: zufluchtswohnung@paula-panke.de

Gericht (Gewaltschutzgesetz)

Wie kann das Gericht helfen?
Wenn du von Gewalt betroffen bist, kannst du zum Familiengericht gehen und einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Du kannst beantragen:

  • Der Täter muss die gemeinsame Wohnung verlassen und du darfst die Wohung für eine bestimmte Zeit allein nutzen
  • Der Täter darf nicht in deine Nähe kommen und muss 5o - 100 Meter Abstand halten
  • Der Täter darf dich nicht belästigen, dir nicht nahe kommen und keinen Kontakt mit dir aufnehmen, z.B. per Telefon, Fax, SMS, sozialen Netzwerken oder Mail
Gewaltschutzambulanz

Gewaltschutzambulanz

Birkenstraße 62, Haus N, 10559 Berlin

Telefonische Sprechzeiten: Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Untersuchungen: Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel.: 030 450 570 270
Fax: 030 450 7 570 270
E-Mail: gewaltschutz-ambulanz@charite.de
Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin für die rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation.

Opferhilfe

Opferhilfe "Weißer Ring"

Der Weiße Ring bietet Hilfe für Opfer von Gewalt an (Geld, Rechtsberatung). In Berlin gibt es speziell ein Angebot für Gehörlose:

Hier gibt es ein Kontaktfomular für die Terminvereinbarung: https://berlin.weisser-ring.de/gehoerlosenhilfe