Ich erfahre Gewalt
Taub-Gewalt-Stop: Ich erfahre Gewalt from Gehörlosengemeinde on Vimeo.
Sie wurden Opfer.
Sie denken dann vielleicht:
Ich darf darüber nicht sprechen.
Sie werden bedroht.
Aber es gibt Hilfe für Sie.
Erzählen Sie guten Freunden davon.
Ihre Freunde können helfen.
Hier auf der Homepage finden Sie Informationen über:
Zum Beispiel ein Haus in dem nur Frauen wohnen.
Das Haus heißt Frauenhaus.
Beratungsstellen
Nehmen Sie Kontakt zu den Beratungs·stellen auf.
Schreiben Sie ein
- Fax oder
- SMS oder
- E-Mail.
Damit Sie einen Termin bekommen.
Sie müssen Ihren Namen nicht sagen.
Oder fragen Sie eine andere Person anzurufen.
Wann brauchen Sie Beratung?
Sie wissen noch nicht was sie tun können.
Sie möchten sich informieren.
Sie wollen eine persönliche Beratung.
Sie wurden von ihrem Partner verletzt.
Das wird häusliche Gewalt genannt.
Die Polizei kam zu Ihnen wegen häuslicher Gewalt.
Sie haben eine Anzeige gemacht.
Weil ihr Partner Sie verletzt hat.
Damit ihr Partner Sie nicht mehr verletzten kann.
Darf ihr Partner nicht mehr in ihre Wohnung.
Sie möchten nach dem Aufenthalt weiter Unterstützung und Beratung.
- In einem Frauenhaus.
- Oder in einer neuen Wohnung.
Wie geht es weiter
So geht es weiter.
Sie machen einen Gesprächstermin in der Beratungsstelle.
Sie können gerne einen weiteren Menschen mitbringen.
Die Sozialarbeiter beraten Sie.
In den persönlichen Gesprächen werden Ihre Fragen beantwortet.
In den persönlichen Gesprächen dürfen Sie Ihre Probleme erklären.
Die Sozialarbeiter unterstützen Sie auch im Kontakt mit
- Gerichten.
- Ämtern.
- weiteren Behörden.
Wenn Sie Schutz brauchen.
Die Sozialarbeiter helfen bei der Suche nach
- einem Frauenhaus.
- Oder einer neuen Wohnung.
Polizei
Kontakt: Berliner Polizei
Fax: 110
SMS: 99 030 4664 (aktuell nur bei T-Mobile D1 und Vodafone D2, NICHT bei E-Plus und O2)
Persönlich bei der Polizeiwache: Polizeistation in deiner Nähe
Die Polizei hilft.
Wenn Sie von Gewalt bedroht werden.
Bitten Sie die Polizei um Hilfe.
Wenn Sie in Not sind.
- Senden Sie ein Fax an die Notruf·nummer 110 (Fax-Vorlage).
- Oder eine SMS an eine Sonderruf·nummer.
- Oder gehen Sie zur Polizei.
Die Polizei hat immer für Sie da.
Im Internet können Sie eine Anzeige schreiben.
Die Webseite heißt die www.Internetwache.de.
Sie wurden vor langer Zeit von ihrem Partner verletzt.
Auch dann können Sie eine Anzeige machen.
Was macht die Polizei?
Die Polizei wird Sie besuchen.
Die Polizei fragt Sie.
Zeigen Sie der Polizei das Sie gehörlos sind.
Sie benötigen einen Übersetzer für die Gebärden·sprache.
Die Polizei sucht einen Übersetzer.
Die Polizei ist dazu verpflichtet.
Den Übersetzer brauchen Sie nicht bezahlen.
Die Polizei macht Fotos.
Um Beweise der häuslichen Gewalt zu sammeln.
Damit ihr Partner Sie nicht mehr verletzten kann.
Prüft die Polizei die Gefahr für Sie.
Die Polizei darf ihren Partner aus der Wohnung schicken.
Ihr Partner darf maximal 14 Tage nicht in die Wohnung.
Damit beschützt die Polizei Sie vor neuer häuslicher Gewalt.
Sie haben dann Zeit.
Sie können in Ruhe entscheiden.
Was Sie als Nächstes machen werden.
Die Polizei informiert Sie über Ihr Rechte.
Die Polizei hilft Ihnen zum Beispiel:
Zu weiteren Beratungen.
Und wo Sie Unterstützungen bekommen.
Die Polizei schreibt die Beweise auf.
Das Wort heißt:
Straf·ermittlungs·verfahren
Mit den Beweisen schreibt die Polizei eine Anzeige.
Das Wort heißt:
Strafanzeige.
Wenn Sie in ein Frauenhaus wollen.
Bringt Sie die Polizei dort hin.
Im Frauenhaus sind Sie sicher.
Sie müssen zur Polizei.
Die Polizei fragt Sie viel über die Gewalttat.
Das wird Vernehmung genannt.
Für die Vernehmung bekommen Sie einen Übersetzer.
Den Übersetzer bekommen Sie von der Polizei.
Eine Vertrauens∙person darf zu Vernehmung mitkommen.
Oder ein Rechts∙anwalt darf zu Vernehmung mitkommen.
Das sind Ihre Rechte.
> Kontakt
Gewaltschutzambulanz
Eine Gewalt∙schutz∙ambulanz ist wie ein Krankenhaus.
In der Gewalt∙schutz∙ambulanz werden Sie untersucht.
Wenn Sie:
- Verletzungen von einer häuslichen Gewalt haben.
- Sie zum Sex gezwungen hat.
Das schwere Wort heißt:
Verge·waltigung
Eine Ärztin untersucht Sie.
Sie fotografiert alle Verletzungen.
Sie schreibt alle Verletzungen auf.
Sie schreibt ein Bericht.
In dem Bericht stehen Ihre Verletzungen.
Mit diesem Bericht dürfen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei machen.
Auch das Gericht braucht den Bericht.
Kontakt
Adresse: 10559, Birkenstraße 26, Haus N
Termin per Telefon: 450 57 02 70
Termin per E-Mail: Informationen auf der Web∙seite.
Achtung:
Wenn Sie nach einer häusliche Gewalt bluten.
Oder Sie haben sich zum Beispiel den Arm gebrochen.
Dann gehen Sie direkt:
- zu einer Ärztin oder
- ins Krankenhaus zur Not∙auf∙nahme.
Schutzeinrichtungen
Frauenhäuser
Was ist ein Frauenhaus?
Im Frauenhaus wohnen Sie sicher.
Frauen ohne Partner wohnen dort.
Frauen mit ihren Kindern wohnen dort.
Sie sind sicher vor häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt ist:
- Sie wurden von ihrem Partner verletzt.
Die Adresse von einem Frauenhaus ist geheim.
Ein Frauenhaus ist Tag und Nacht offen.
Im Frauenhaus haben Sie die Verantwortung für sich.
Im Frauenhaus leben viele Frauen.
Es ist wie in einer großen Gemeinschaft.
Sie zahlen hier keine Miete.
Sie helfen das Haus sauber zu halten.
Im Frauenhaus können Sie so lange wie nötig wohnen.
Im Frauenhaus gelten Regeln.
Diese Regeln helfen beim gemeinsamen Leben.
An diese Regeln müssen sich alle halten.
Wann wenden Sie sich an ein Frauenhaus?
Sie können wegen häuslicher Gewalt nicht in der Wohnung bleiben.
Oder Sie wollen wegen häuslicher Gewalt nicht in der Wohnung bleiben.
Wenn Sie Schutz brauchen.
Oder wenn Sie flüchten müssen.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Sie rufen im Frauenhaus an.
Auch die Polizei ruft für Sie an.
Oder eine Freundin ruft an.
Oder eine Person der Sie Vertrauen ruft an.
Zufluchts∙wohnungen
Was ist eine Zufluchts∙wohnung?
Diese Wohnung hat Möbel.
Zum Beispiel:
- Eine Küche.
- Und Betten.
Für die Wohnung zahlen Sie Miete.
Die Adresse ist geheim.
Hier wohnen Sie
- Alleine.
- Mit Ihren Kindern.
- Oder mit anderen Frauen in Gemeinschaft.
Töchter können mit∙wohnen.
Söhne unter 14 Jahren können mit∙wohnen.
In einigen Wohnungen können auch Söhne über 14 Jahre mit∙wohnen.
Die Sozial∙arbeiterin hilft:
- bei allen Anträgen
- Problemen
- Fragen.
Sie begleitet Sie auch zu Ämtern.
Wie nehmen Sie Kontakt auf?
Sie rufen an.
Zum Beispiel:
Den Vermieter einer Zufluchts∙wohnung.
Oder die Polizei.
Hier finden Sie Adressen der Zufluchtswohnungen.