Ich erfahre Gewalt


Bist du von Gewalt betroffen? Du denkst vielleicht: Ich darf darüber nicht sprechen. Der Gewalttäter bedroht dich. Aber es gibt Hilfe. Du kannst guten Freunden davon erzählen. Sie können dich unterstützen. Hier auf der Homepage findest du Informationen über Beratungsstellen, Polizei, Schutzeinrichtungen.

Beratungsstellen

Beratungsstellen

Wie nehme ich Kontakt auf?

Verabrede einen Termin per Fax, SMS, E-Mail. Du musst deinen Namen nicht sagen. Oder bitte eine hörende Person anzurufen.

> BERATUNGSSTELLEN

Wann wende ich mich an eine Beratungsstelle?

  • Du weißt noch nicht genau, was du tun kannst und du möchtest dich allgemein informieren.
  • Du möchtest persönliche Beratung (auch lange Zeit).
  • Es gab bei dir einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt. Du hast eine Anzeige erstattet oder dein Partner wurde aus der Wohnung verwiesen.
  • Du hast dich von deinem gewalttätigen Partner getrennt. Aber die Trennung wird nicht akzeptiert und du wirst weiter belästigt.
  • Du möchtest nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung weiter Unterstützung und Beratung.
Wie geht es weiter

Wie geht es weiter

Wie geht es weiter?

Es wird ein Gesprächstermin in der Beratungsstelle vereinbart. Du kannst gerne eine Begleitung mitbringen. Die Sozialarbeiterin berät dich in einem oder mehreren persönlichen Gesprächen zu all deinen Fragen und Problemen. Sie unterstützt dich auch im Kontakt mit Gerichten, Ämtern und anderen Institutionen. Wenn du Schutz brauchst, hilft sie dir bei der Suche nach einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung.

Polizei

Polizei

Kontakt: Berliner Polizei
Fax: 110
SMS: 99 030 4664
(aktuell nur bei T-Mobile D1 und Vodafone D2, NICHT bei E-Plus und O2)
Persönlich bei der Polizeiwache:  Polizeistation in deiner Nähe

Die Polizei kann dir helfen.
Wenn du akut von Gewalt betroffen bist und in Not bist, kannst du die Polizei um Hilfe rufen:

mit einem Fax an die Notrufnummer 110 (Fax-Vorlage),
per SMS über eine Sonderrufnummer
oder persönlich zur Polizeiwache gehen (24-Stunden offen).

Im Internet kannst du bei der „Internetwache“ eine schriftliche Anzeige machen. NICHT bei einem Notfall!

Anzeigeerstattung ist auch längere Zeit nach der Tat möglich.

Was macht die Polizei?
Die Polizei wird dich besuchen und genau befragen, was vorgefallen ist. Mache darauf aufmerksam, dass du einen Gebärdensprachdolmetscher benötigst. Die Polizei ist dazu verpflichtet, einen Dolmetscher zu bestellen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist. Kosten entstehen für dich nicht.
Zur Spurensicherung können von der Polizei Fotos gemacht werden. Die Polizei prüft, ob Gefahr vorhanden ist und hat das Recht, den Gewalttäter aus der Wohnung zu verweisen. Es wird ihm verboten die Wohnung zu betreten (maximal 14 Tage).
Diese Maßnahme dient zu deinem Schutz vor weiterer Gewalt und soll dir helfen, in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte du unternehmen willst. Die Polizei informiert dich über deine rechtlichen Möglichkeiten und hilft dir, Kontakt zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten aufzunehmen. Auf deinen Wunsch hin begleitet die Polizei dich auch in ein Frauenhaus, wenn du dich dort am sichersten fühlst.
Die Polizei wird ein Strafermittlungsverfahren einleiten und erstattet Strafanzeige. Später wirst du von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen, in der du nochmals ganz ausführlich zur Tat befragt wirst. Für die Vernehmung wird von der Polizei ein Gebärdensprachdolmetscher bestellt. Du hast das Recht, dich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Kontakt

Gewaltschutzambulanz

Gewaltschutzambulanz

In der Gewaltschutzambulanz wirst du untersucht, wenn du Opfer von Gewalt geworden bist. Du kannst dorthin kommen, wenn der Täter dir wehgetan hat, dich gewürgt hat, dich zum Sex gezwungen hat oder wenn du blaue Flecken hast. Eine Ärztin untersucht dich. Sie fotografiert alle Wunden. Sie schreibt alle Verletzungen auf. Dann kannst du entscheiden, ob du das Schreiben benutzen willst, z. B. für die Polizei oder für das Gericht, wenn du den Täter anzeigen willst.

Kontakt
Adresse: 10559, Birkenstraße 26, Haus N
Termin per Telefon: 450 57 02 70
Termin per E-Mail: Informationen auf der Internetseite

Achtung: Wenn du blutest oder wenn etwas gebrochen ist, dann geh direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus zur Rettungsstelle / Notaufnahme.

Schutzeinrichtungen

Schutzeinrichtungen

Frauenhäuser

Was ist ein Frauenhaus? Ein Frauenhaus ist eine geschützte Wohnmöglichkeit, die allein stehenden Frauen und Frauen mit ihren Kindern nutzen können, wenn sie häusliche Gewalt erleben. Die Adresse ist geheim.
Ein Frauenhaus ist Tag und Nacht offen. Im Frauenhaus lebst du selbstständig. Es ist wie in einer großen Gemeinschaft. Du zahlst hier keine Miete, aber du musst mithelfen, z.B. dabei, das Haus sauber zu halten. Du kannst so lange wie nötig hier wohnen.
Im Frauenhaus gelten Regeln zum Gemeinschaftsleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.

Wann wende ich mich an ein Frauenhaus?
Wenn du wegen häuslicher Gewalt nicht in deiner Wohnung bleiben kannst oder willst, wenn du Schutz suchst oder wenn du in einem Notfall flüchten musst.

Wie nehme ich Kontakt auf?
Du musst direkt mit dem Frauenhaus mit Hilfe einer Kontaktperson (das kann auch die Polizei sein) per Telefon Kontakt aufnehmen. Von ihnen erfährst du einen Treffpunkt. Dort fährst du hin (mit der Kontaktperson) und wirst dann von einer Mitarbeiterin oder einer Mitbewohnerin abgeholt.

Frauenhäuser in Berlin

Zufluchtswohnungen

Was ist eine Zufluchtswohnung? Eine Zufluchtswohnung ist eine möblierte Wohnung in einem Mietshaus. Die Adresse ist geheim.
Hier wohnst du alleine oder mit deinen Kindern oder mit anderen Frauen in Gemeinschaft. Deine Töchter können in jedem Alter und deine Söhne unter 14 Jahren können überall mit wohnen. In manchen Projekten können auch Söhne über 14 Jahre aufgenommen werden.
Du wohnst zur Untermiete. Es muss Miete bezahlt werden.
Die Sozialarbeiterin hilft Dir bei allen Anträgen, Problemen und Fragen. Sie begleitet dich auch zu Ämtern.

Wie nehme ich Kontakt auf?
Du musst direkt mit einer Zufluchtswohnung Kontakt aufnehmen (Kontaktperson oder Polizei). Adressen und Kontakte der Zufluchtswohnungen.

Opferhilfe

Opferhilfe

Opferhilfe "Weißer Ring"

Der Weiße Ring bietet Hilfe für Opfer von Gewalt an (Geld, Rechtsberatung). In Berlin gibt es speziell ein Angebot für Gehörlose:

Hier gibt es ein Kontaktfomular für die Terminvereinbarung: https://berlin.weisser-ring.de/gehoerlosenhilfe